Grundsätzlich gilt: Voraussetzung für eine Beschulung der Kinder ist die Anmeldung bei der jeweiligen Kommune. Das jeweilige Schulverwaltungsamt stellt dann anhand der Meldelisten die Schulpflicht fest. Erkundigen Sie sich ggf. in ihrer Kommune (siehe Linkliste weiter oben), wie das weitere Vorgehen in ihrer Kommune ist.
Das Kreisintegrationszentrum bietet Unterstützung an:
Ansprechpartner hierfür ist u.a. das Kreisintegrationszentrum, das Fragen zum Thema Schule beantwortet und bei der Suche nach einer geeigneten Schule unterstützt. Wer zwischen 6 und 18 Jahren alt ist und seinen Wohnsitz im Kreis Mettmann hat, ist schulpflichtig und erhält einen Schulplatz im Kreis Mettmann. Hierfür ist zunächst unbedingt die Anmeldung in der Kommune erforderlich.
Kinder von 6 bis 9 Jahren müssen von den Sorgeberechtigten direkt an einer Grundschule in ihrer Stadt angemeldet werden.
Kinder und Jugendliche von 10 bis 17 Jahren werden durch das Kreisintegrationszentrum beraten und erhalten eine Empfehlung, welche Schulform geeignet ist. Für notwendige Übersetzungen im Beratungsgespräch stehen sprachkundige Helfer bereit. Die Vermittlung an eine geeignete Schule erfolgt dann in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und der Schulleitung. Eine eigenständige Anmeldung an einer Schule der Sekundarstufen I und II ist nicht möglich.
Beratungstermine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden, 02104 – 99-2198 (Frau Dirk), 02104 – 99-2156 (Frau Seleman), seiteneinsteigerberatung@kreis-mettmann.de
Das Kreisintegrationszentrum ist bemüht, zeitnahe Termine anzubieten, damit alle Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich in Schulen vermittelt werden können. Aufgrund der hohen Nachfrage ist jedoch aktuell mit einer Wartezeit von bis zu drei Wochen zu rechnen.
Zum Beratungstermin mitzubringen sind unbedingt die Meldebestätigung, ein Identitätsnachweis und ein 3G-Nachweis sowie, wenn vorhanden, Schulzeugnisse und weitere Unterlagen zur Bildungsbiografie.