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Nutzungsgebühren in Köln:Nach dem Ende der Mahnsperre neue Mahnbescheide an rund 1.700 Geflüchtete

Nach der Aufhebung der Mahnsperre verschickt das Wohnungsamt der Stadt Köln wieder Mahnbescheide an Geflüchtete. Die Forderungen liegen meist bei über tausend Euro, teilweise sogar bei mehreren tausend Euro, und können von den Betroffenen häufig nicht beglichen werden.
Datum:
11. Aug. 2026
Von:
Ulrich Thomas

Seit Jahren gibt es Streit über die Höhe der Nutzungsgebühren für Menschen mit Fluchterfahrung, die bereits erwerbstätig sind, aber weiterhin in städtischen Unterkünften leben, weil sie keine Wohnung finden.

Die Nutzungsgebühren liegen deutlich über den Mietpreisen für regulären Wohnraum, da mit ihnen möglichst die gesamten Kosten der Unterbringung gedeckt werden sollen. Dazu zählen beispielsweise Personalkosten der Träger sowie Ausgaben für Sicherheitsdienste.

Vielen Bewohner:innen ist nicht bewusst, welche Wohnkosten durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf sie zukommen. Ein Mahnbescheid ist daher oft ein großer Schock und kann die Integration erheblich erschweren. Wohlfahrtsverbände, migrantische Organisationen und ehrenamtliche Initiativen weisen seit Jahren auf diesen Missstand hin und leisten umfangreiche Unterstützung bei der Begleitung der Betroffenen.

Der Kölner Runde Tisch für Flüchtlingsfragen hat nun eine hilfreiche Handreichung für Betroffene und ihre Begleiter:innen veröffentlicht. Darin wird erläutert, welche Schritte jetzt notwendig sind.

Besonders wichtig ist, keine Zeit zu verlieren und möglichst sofort zu handeln.

Im Anhang der Handreichung befinden sich verschiedene Musterschreiben an die Stadt Köln, die genutzt werden können. Die Handreichung ist auf der Internetseite des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Köln zu finden.
Der Link zur Handreichung befindet sich am Ende dieses Artikels.

Darüber hinaus gibt es beim Caritasverband für die Stadt Köln eine Clearingstelle Nutzungsgebühren für Geflüchtete in städtischen Unterkünften.

Mögliche Fragen sind:

  • Wie lese ich die Forderungsaufstellung?
  • Welche Fallstricke gibt es?
  • Wer könnte als Kostenträger infrage kommen?
  • Wann ist eine Schuldnerberatung sinnvoll?
  • Wie erreiche ich die richtigen Ansprechpartner:innen?
  • Wie gehe ich weiter vor?

Was leider nicht möglich ist:

  • Einzelberatungen von Betroffenen sowie eine intensive Fallbegleitung.

Erreichbarkeit der Clearingstelle:

Montag, Mittwoch und Donnerstag
Katja Hendrichs
Tel: 0178-9406688
katja.hendrichs@caritas-koeln.de
(abwesend in der Zeit 03.08.26 -14.08.26.)

Dienstag und Freitag
Lisa Focken
Tel: 0178-9094644
lisa.focken@caritas-koeln.de
(abwesend in der Zeit 14.09.26 - 03.10.26.)