Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln
Regionale Angebote vor Ort

Ein Jahr nach Beginn der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten ziehen das Internationale Refugee Assistance Project und der Deutsche Caritasverband Bilanz: Welche praktischen Erfahrungen machen Beratungsstellen und Anwaltschaft mit der Aussetzung des Nachzugs und der „Härtefallregelung“?
Die sogenannte Härtefallregelung ist ein zentrales Element der Aussetzung, damit diese grund- und menschenrechtskonform ist. Sie droht ins Leere zu laufen und ist aus Sicht der Fachkräfte intransparent und in den Anforderungen zu hoch. In den ersten zehn Monaten der Aussetzung wurden nur 7 Visa zum Familiennachzug auf Grundlage von § 22 AufenthG erteilt.