Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln
Regionale Angebote vor Ort
Haben Sie ein Kinderbett abzugeben? Wir suchen dringend Betten, Matratzen und Decken für Kinder bis 12 Jahre.
Unsere "Neuen Nachbarn" sind zum größten Teil so untergebracht, dass es hin und wieder notwendig ist, sie in einem PKW mitzunehmen.
Es ergibt sich daher ein Transportproblem für die Kinder, die nicht ohne einen Kindersitz im Auto mitgenommen werden dürfen.
Vielleicht haben Sie die Möglichkeit einen Kindersitz zu spenden oder finanzieren, damit wäre den vielen Flüchtlingshelfern in den Verbandsgemeinden Hamm und Wissen sehr geholfen.
Dies ist geregelt in § 21 der Straßenverkehrsordnung. Auszug aus § 21 StVO Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind (geeignet sind nur Systeme, die den Kriterien der ECE 44-03 oder ECE 44-04 entsprechen). Dies gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t.
Anmerkung: Die gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung eines Kindersitzes endet mit 12 Jahren oder wenn das Kind 150 cm groß ist. Eines der beiden Kriterien muss also erfüllt sein. Das 12 Lebensjahr wird mit dem 12. Geburtstag vollendet.
Ein ordnungsgemäßer Gurtverlauf wird jedoch bei weniger als 150 cm Körpergröße selten erreicht. Deshalb empfehlen wir dringend, unabhängig von der gesetzlichen Altersgrenze, den Kindersitz weiter zu benutzen.
(Quelle: www.kvw-mhm.de)